Gebäudeabdichtungen bei Neubau
Bei diesem Bauvorhaben war die Forderung einen WU-Keller als „Weiße Wanne“ gemäß WU-Richtlinien zu fertigen. Erhöhter Stahlanteil, der die Rissbreitenbeschränkung garantieren soll, sowie das Einlegen von Fugenbändern zum Übergang Bodenplatte zu Wandplatte, sowie Wandplatte zu Wandplatte garantieren bei richtiger Verarbeitung dass Wasserdurchtritt in flüssiger Form ausgeschlossen wird.
Dazu ist eine Mindestwanddicke von >= 15 cm Stahlbetonkern erforderlich. Beim Einsatz von Halbfertigbauteilen, Filigranwänden ist daher darauf zu achten, dass diese Mindeststärke auch zwischen die beiden Wandhälften eingebracht werden kann. Eine weitere Behandlung ist dann eigentlich nicht erforderlich. Wir dichten jedoch nochmals die Übergänge der Bauteile gemäß der KBM Richtlinie im Kiesol-System der Firma Remmers Baustofftechnik GmbH ab.
Meist wird der Keller noch mit Dämmplatten versehen um eine höhere Nutzbarkeit zu erzielen. Dabei ist auf eine sorgfältige ganzflächige Verklebung zu achten, die auch das Verkleben der Dämmplatten untereinander einschließt. So wird ein Eindringen von Wasser zwischen Beton und Dämmschicht vermieden, und ein Wärmeverlust ausgeschlossen.
Eine weitere Form der Abdichtung gegen drückendes Wasser ist das Herstellen einer monolitischen Kellerwand.
wasser-gas- und radondichte Bodenplatte als Frischbetonverbundsystem
Eines der neuen Abdichtungssysteme wird durch hinterlaufsichere Abdichtungsnbahnen repräsentiert. Die Abdichtungsbahnen werden hierbei auf einem festen Untergrund z.B. Unterbeton, oder in der Wandschalung sowie auf Spundwände montiert. Darauf erfolgen die Bewehrungsarbeiten, Betonage und Nachsorge der gegossenen Bauteile. Der Frischebeton hydriert und es entseht eine hinterlaufsichere Verbindung zwischen der Kunstsoffbahn und dem Beton.
Wasserundurchlässige Betonkonstruktionen und wasserdichter Flächenabdichtungen lassen sich bei Bedarf proplemlos zu einem hochwirksamen Abdichtungssystem vereinen..